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   BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57   

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BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57 (https://dejure.org/1957,4156)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1957 - 1 StR 164/57 (https://dejure.org/1957,4156)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1957 - 1 StR 164/57 (https://dejure.org/1957,4156)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur,

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Wenn die Angeklagten bei der Zustellung der Güter der Aufsicht ihrer Geschäftsherrin aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht unterlagen - etwa weil sie die Reihenfolge der Zustellungen und mithin den einzuschlagenden Weg selbständig bestimmten oder weil ihre wirksame Überwachung in dem Großstadtverkehr nicht möglich war -, so hatten sie das Beförderungsgut im Alleingewahrsam; sie begingen dann dadurch, daß sie es sich aneigneten, eine Unterschlagung (RGSt 52, 143; 56, 115 ff BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51].
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Der für die Annahme einer fortgesetzten Tat unerläßliche Gesamtvorsatz muß die Vorstellung des Täters von einem bestimmten und mithin umgrenzten Gesamterfolg umfassen (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; NJW 1953, 1112 Nr. 27).
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Waren sie von dem ihnen vorgeschriebenen Wege zum Zustellungsort abgewichen und hatten sie sich dadurch der Überwachung entzogen, so brachen sie den Gewahrsam des Speditionsinhabers nicht "mittels" Ablösens der Verwahrungsmittel (RGSt 53, 162; 54, 32, 33 f; BGHSt 5, 205).
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Die Begrenzung der Verabredung von Diebstählen auf eine Gattung von Gegenständen und auf gewisse Gelegenheiten zur Ausführung steht der Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB nicht entgegen, wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs annimmt (RGSt 47, 340; 52, 209, 211; 66, 236, 238 f; BGH 3 StR 279/55 vom 6. Oktober 1955).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Die Begrenzung der Verabredung von Diebstählen auf eine Gattung von Gegenständen und auf gewisse Gelegenheiten zur Ausführung steht der Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB nicht entgegen, wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs annimmt (RGSt 47, 340; 52, 209, 211; 66, 236, 238 f; BGH 3 StR 279/55 vom 6. Oktober 1955).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Der für die Annahme einer fortgesetzten Tat unerläßliche Gesamtvorsatz muß die Vorstellung des Täters von einem bestimmten und mithin umgrenzten Gesamterfolg umfassen (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; NJW 1953, 1112 Nr. 27).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Der für die Annahme einer fortgesetzten Tat unerläßliche Gesamtvorsatz muß die Vorstellung des Täters von einem bestimmten und mithin umgrenzten Gesamterfolg umfassen (BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; NJW 1953, 1112 Nr. 27).
  • RG, 12.12.1916 - IV 724/16

    Zur Anwendung der Vorschriften des BGB. über das Eigentum und über den Besitz

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Auf solche, strengere Ahndung begründende Weise stahlen sie, wenn ihre Fahrt zum Perlacher Forst die Herrschaftsgewalt des Spediteurs über das Beförderungsgut lediglich vorübergehend verdrängte, aber nicht beseitigte (RGSt 50, 183 f); oder wenn die Angeklagten, vorerst nur allgemein einen Diebstahl aus dem beförderten Behälter planend, sich in bestimmter Weise erst beim Aussuchen der Stoffballen zum Stehlen und somit zum Gewahrsamsbruch entschlossen; oder wenn die Herrschaftsgewalt des Speditionsinhabers kraft der Plombierung des Bahnbehälters bis zur Ablösung der Plomben überhaupt fortbestanden haben sollte (RGSt 45, 249, 252; vgl BGHSt 2, 260 f).
  • BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beförderungsdiebstahls - Relevanz des

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Auf solche, strengere Ahndung begründende Weise stahlen sie, wenn ihre Fahrt zum Perlacher Forst die Herrschaftsgewalt des Spediteurs über das Beförderungsgut lediglich vorübergehend verdrängte, aber nicht beseitigte (RGSt 50, 183 f); oder wenn die Angeklagten, vorerst nur allgemein einen Diebstahl aus dem beförderten Behälter planend, sich in bestimmter Weise erst beim Aussuchen der Stoffballen zum Stehlen und somit zum Gewahrsamsbruch entschlossen; oder wenn die Herrschaftsgewalt des Speditionsinhabers kraft der Plombierung des Bahnbehälters bis zur Ablösung der Plomben überhaupt fortbestanden haben sollte (RGSt 45, 249, 252; vgl BGHSt 2, 260 f).
  • RG, 15.02.1918 - V 867/17

    Zur Frage des Gewahrsams bei Diebstahl und Unterschlagung. Gewahrsam an

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
    Wenn die Angeklagten bei der Zustellung der Güter der Aufsicht ihrer Geschäftsherrin aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht unterlagen - etwa weil sie die Reihenfolge der Zustellungen und mithin den einzuschlagenden Weg selbständig bestimmten oder weil ihre wirksame Überwachung in dem Großstadtverkehr nicht möglich war -, so hatten sie das Beförderungsgut im Alleingewahrsam; sie begingen dann dadurch, daß sie es sich aneigneten, eine Unterschlagung (RGSt 52, 143; 56, 115 ff BGHSt 2, 317, 318) [BGH 22.04.1952 - 2 StR 657/51].
  • RG, 02.06.1921 - 675/21

    Zur Frage des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl.

  • RG, 23.10.1913 - I 1050/13

    Steht der Annahme eines Bandendiebstahls der Umstand, daß die Täter sich zur

  • RG, 09.11.1911 - III 518/11

    1. Begeht der Inhaber einer Wohnung, wenn er aus dem darin befindlichen

  • RG, 21.10.1919 - IV 431/19

    Zum Wesen des Gewahrsamsbruchs beim Diebstahl. Wann ist insbesondere die Wegnahme

  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 804/78

    Annahme eines gemeinschaftlichen fortgesetzten Diebstahls - Abgrenzung zwischen

    Das hängt hier davon ab, ob der Geschäftsführer oder ein Beauftragter des Transportunternehmens während der Fahrt weiterhin die tatsächliche Sachherrschaft über die seinem Unternehmen anvertrauten Sachen ausüben konnte (BGHSt 2, 317, 318; BGH Urteil vom 31. Mai 1957 - 1 StR 164/57; Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 198/59; Urteil vom 3. Oktober 1967 - 1 StR 311/67).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche

    Die Strafkammer hat es zutreffend begründet, daß sich das Benzin auch noch auf dem Transport im Gewahrsam der befördernden amerikanischen Dienststelle befand (RGSt 45, 249, 252; BGH 1 StR 164/57 vom 31. Mai 1957).
  • BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61

    Rechtsmittel

    Im übrigen kann auf die Ausführungen des Senats in seinem auf eine frühere Revision des Angeklagten hin ergangenen Urteil vom 31. Mai 1957, 1 StR 164/57, S. 2 verwiesen werden, wo die Annahme von Bandendiebstahl, § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB, bestätigt worden war.
  • BGH, 05.07.1967 - 2 StR 338/67

    Treuebruch eines Kellners gegenüber der Gastwirtin durch Mitnahme der

    Die Sachherrschaftsverhältnisse änderten sich auch zunächst nicht, als der Angeklagte allein mit dem Wagen und den darin verbliebenen Sachen zum Tanken fuhr, weil eine nur ganz vorübergehende Verhinderung in der Ausübung die tatsächliche Gewalt nicht beseitigt (RGSt 50, 183, 185; BGH Urt. vom 31. Mai 1957 - 1 StR 164/57).
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